
Verteidigung im Steuerstrafrecht
- Außergerichtliche & gerichtliche Verteidigung in allen Steuerdelikten
- Strafbefreiende Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung
Bei Konflikten mit den Finanzbehörden, stehen wir Ihnen als Privatperson oder Unternehmen zur Seite:
Vertretung gegen die Finanzbehörden
Vertretung im Vollstreckungsverfahren
Verteidigung bei Steuerstrafsachen (z. B. Steuerhinterziehung)
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Verteidigung bei Steuerstrafsachen (z. B. Steuerhinterziehung)
Wir helfen Ihnen durch die hochkomplexe Thematik, damit Sie alles richtig machen. Rufen Sie uns gerne direkt an!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.
Wir klären Sie über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten auf, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Finanzgericht.
Verzollungsverfahren
Verteidigung bei Beschlagnahmungen und Durchsuchungen
Umfassende Betreuung bei Import- und Exportvorgängen
Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren
Ulrike Paul
Rechtsanwältin
Wir wissen um die Dringlichkeit und den mitunter existenzbedrohenden Charakter der Themen und Problemstellungen unserer Mandanten und bemühen uns daher um eine stets vertrauensvolle und vor allem konstruktive Atmosphäre, in der Sie uns in Ruhe Ihren Fall schildern können. Hieraus entwickeln wir in gründlicher Berücksichtigung aller Unterlagen und Fallkomponenten die für Sie beste Strategie.
Wir beraten und vertreten bereits seit über 30 Jahren Mandanten in strittigen Fällen des Steuerrechts und konnten uns dergestalt einen umfangreichen Erfahrungsschatz aneignen. Unsere Fachanwaltschaften und stete Fort- und Weiterbildungen stützen unsere Kompetenz in diesem Rechtsgebiet.
Zur Beurteilung und korrekten Einschätzung der Akten und Behandlungsunterlagen ist ein fundiertes steuerpolitisches Hintergrundwissen unerlässlich und kommt Ihnen als Mandant unmittelbar zugute.
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!